Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz

Gesetzbuch in Hand

Wer etwas erreichen will im Umwelt- und Naturschutz, ist oft auf nicht-öffentliche Informationen angewiesen. Je besser man informiert ist, umso gezielter kann man Probleme angehen, Missstände abstellen und politische Entscheidungen hinterfragen.

Das Umweltinformationsgesetz (UIG) gewährt jedem Bürger ein Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen, wie sie z.B. in Behörden vorliegen.

Wer derartige Umweltinformationen haben möchte, sollte sich vorab jedoch einige Fragen stellen:

  • Wende ich mich an eine Behörde im Sinne des UIG?
  • Handelt es sich um Umweltinformationen?
  • Erfrage ich Daten über den Zustand eines Umweltmediums, über eine die Umwelt beeinträchtigende oder schützende Tätigkeit?
  • Ist der Antrag hinreichend bestimmt und spezifiziert?
  • Ist aus dem Antrag zu erkennen, welche Information ich wie erhalten möchte?

Was kosten die behördlichen Informationen?

Für Amtshandlungen der Behörden des Bundes auf Grund des UIG werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Länder haben für ihren Bereich eigene Gebührenvorschriften erlassen. Die Höhe der Gebühren ist in der Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV) geregelt.

Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV) vom 23.08.2001



Ansprechpartnerin

Franziska Hess

Arbeitskreis Umweltrecht

0341 / 3 06 53 95

franziska.hess@bund-leipzig.de

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