BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Petition gegen das Baum-ab-Gesetz im Sächsischen Landtag gescheitert

Mai 2015

Unter dem Motto "Baumloses Sachsen? Nein Danke!" hat der BUND Sachsen im August 2014 eine Petition mit fast 6.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags übergeben. Darin fordert der BUND die Rücknahme des sogenannten Baum-ab-Gesetzes oder die Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung, die mehr Schutz für Stadtgrün garantiert.

In seiner Sitzung am 27.04.15 hat der Sächsische Landtag eine Rücknahme oder Änderung des Gesetzes mit der Simmenmehrheit der großen Koalition abgelehnt. Mehr...

Die Auswirkungen des Baum-ab-Gesetzes sind besonders in den sächsischen Großstädten zu spüren. In Leipzig fielen in den letzten Jahren tausende Bäume dem Bau-Boom zum Opfer. Auf Grund des Gesetzes muss nur ein geringer Teil davon nachgepflanzt werden.

Baumverlust infolge Baum-ab-Gesetz in Leipzig: 13.500 in drei Jahren

copyright Foto: Henrik Vogel/pixelio.de

Mai 2014

Mit dem im Oktober 2010 in Sachsen eingeführten „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“, auch „Baum-ab-Gesetz“ genannt, wurden Baumschutzsatzungen in sächsischen Kommunen erheblich eingeschränkt. Seitdem können bestimmte Baumarten und –größen auf bebauten Grundstücken vom Eigentümer gefällt werden, ohne dass dies der Kommune angezeigt werden muss. Auch die per Baumschutzsatzung vorgesehene Pflicht zur Nachpflanzung entfällt hierbei. Betroffen sind vor allem Bäume auf Privatgrundstücken.

Der BUND Leipzig geht anhand ihm vorliegender Zahlen des Leipziger Amts für Stadtgrün und Gewässer davon aus, dass infolge des Baum-ab-Gesetzes in den Jahren 2011 bis 2013 allein in Leipzig ca. 13.500 Bäume gefällt wurden ohne dass dafür adäquate Ersatzpflanzungen erfolgten.

So verzeichnet das Amt für den Zeitraum 2011- 2013 (seit Inkrafttreten des Gesetzes) im Vergleich zum Zeitraum 2008 – 2010 (vor dem Gesetz) einen Rückgang an Anträgen auf Fällgenehmigung um ca. 13.500. In etwa gleicher Höhe ging auch die Zahl angeordneter Ersatzpflanzungen zurück.
Dass ab 2011 weniger Fällungen beantragt wurden bedeutet aber nicht, dass auch weniger Bäume gefällt wurden. Die meisten Fällungen mussten nur einfach nicht mehr angezeigt werden. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich mit der Genehmigungsfreiheit die Zahl der Fällungen stark erhöht hat.

Die genaue Anzahl der infolge des Baum-ab-Gesetzes verloren gegangenen Bäume kann nicht ermittelt werden, da keine Anzeigepflicht für deren Fällung mehr besteht. Nicht bekannt ist auch, wie viele Bäume von Grundstücksbesitzern freiwillig neu gepflanzt wurden. Deren Zahl dürfte jedoch gering sein verglichen mit der Anzzahl der Fällungen - Dafür braucht man keine Statistik, man muss nur offenen Auges durch die Stadt gehen.

Weitere Auswirkungen des Baum-ab-Gesetzes sind nach Angaben des Amts für Stadtgrün und Gewässer  u.a. vermehrtes Auftreten von unsachgemäßen Schnittmaßnahmen (Baumkappungen), erhöhter Beratungsbedarf und Verwaltungsaufwand, die Anzahl von Verstößen gegen die Baumschutzsatzung sowie Natur- und Artenschutzgesetze ist gestiegen.

Stadt hat weder Geld noch Flächen um die Baumverluste auszugleichen

Die Stadt Leipzig hat in den letzten Jahren durchschnittlich 1000 Bäume pro Jahr in Parks und an Straßenrändern angepflanzt. Diese Pflanzungen dienten zum großen Teil dem Ausgleich von Verlusten.
Auch wurde im Stadtforst eine große Anzahl an Aufforstungen geleistet welche z.T. Ersatzpflanzung für Durchforstung und Holznutzung, zum Teil aber auch Wald-Neuaufbau darstellen.
Erwähnenswert ist auch die stark wachsende Spendenbereitschaft für Baumpflanzungen bei den Leipziger Bürgern.

Generell reichen die von der Stadt gepflanzten Bäume jedoch nicht aus, um die durch das Baum-ab-Gesetz entstandenen Baumverluste auf privaten Grundstücken zu kompensieren.

Hinzu kommt, dass sich die Stadt Leipzig zum Wohle ihrer Bürger in einem Luftreinhalteplan verpflichtet hat, den Altbaumbestand zu erhalten sowie 5000 zusätzliche Bäume bis zum Jahr 2015 zu pflanzen. Realisiert wurden bisher nur 409 Pflanzungen. Begründung: kein Geld in der Haushaltskasse. Die Stadt Leipzig muss die Luft-Schadstoffwerte bis 2015 unter den Grenzwert senken, sonst gibt es Ärger aus Brüssel. Dieses Ziel ist aber nur mit einem Bestand an großen und vitalen Bäumen zu erreichen – nicht nur auf öffentlichem sondern auch auf privatem Grund.

Bäume haben erheblichen Einfluss auf Klima, saubere Luft, Gesundheit, Trinkwasserqualität, Lärmschutz und allgemeine Lebensqualität. Der Schutz unserer Bäume fällt damit in den Bereich der Daseinsvorsorge und sollte oberste Priorität haben. Der BUND Sachsen forderte mit seiner Petition „Baumloses Sachsen? Nein danke!“ die Sächsische Landesregierung zur Rücknahme des Baum-ab-Gesetzes auf. Der Pedition wurde jedoch leider nicht entsprochen.

Siehe hierzu auch:

Auswertung der landesweiten Umfrage zu den Auswirkungen des Baum-ab-Gesetzes  Pressemitteilung BUND Sachsen vom 24.07.2014
Pressemitteilung BUND Leipzig vom 21.05.14

Vortrag BUND Leipzig: Auswirkungen des Baum-ab-Gesetzes in Leipzig und Sachsen

Der Frühling kommt - sag mir wo die Bäume sind!

März 2014

Der Frühlingsbeginn wurde eingeleitet mit Schneeglöckchen und Kettensägenlärm (früher Vogelgezwitscher). Denn in den letzten Februartagen wurden Bäume und Sträucher allerorts geschnitten und zurückgestutzt, auf menschliche Ordnungs- und Sicherheitsvorstellungen zurechtgetrimmt, oder ganz abgehackt. Denn Bäume sind gefährlich. Sie könnten einem auf den Kopf fallen!

Ganz schnell musste es gehen, denn von März bis Oktober ist es – eigentlich – vorbei mit der Sägerei. In dieser Zeit sind Bäume, Hecken und Sträucher nämlich Kinderstuben für Vögel und andere Tiere und § 39 (5) Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet, außer bei Gefahr in Verzug, das Abschneiden und Fällen von Bäumen (die außerhalb des Waldes, gärtnerisch genutzter Flächen und Kurzumtriebsplantagen stehen), außerdem von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen.

Aber wie bei jedem Wischiwaschi-Gesetz gibt es auch hier zahlreiche Ausnahmeregelungen. Wer nämlich als öffentlicher oder privater Bauherr über eine Baugenehmigung verfügt und unbedingt in der warmen Jahreszeit mit dem Bauen beginnen will, der kann mit guter Aussicht auf Erfolg einen Befreiungsantrag vom § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG bei der Naturschutzbehörde stellen. Schließlich geht es beim Bauen um viel Geld!

Mit der Begründung einer "unzumutbaren Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums und der Vereinbarkeit mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege" wird dem Befreiungsantrag allzuoft statt gegeben. Allerdings mit der Auflage, die Bäume und Sträucher vor ihrer Vernichtung auf bewohnte oder dauerhaft genutzte Nester, Fledermaushöhlen etc. zu untersuchen und im Falle deren Vorhandenseins die Bauarbeiten umgehend einzustellen.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Naturschutzbehörde auch über die nötige Personalstärke verfügt, um die Einhaltung dieser Auflagen zu überprüfen. Es gibt sehr verantwortungs- bewusste Bauherren, es gibt aber auch andere.

So liegt es also mit in der Verantwortung von uns Bürgern, genau hinzusehen: es darf nicht gefällt werden, wenn sich Vogelnester oder Fledermaushöhlen im Baum befinden. Sollten Sie so etwas beobachten, informieren Sie das Amt für Umweltschutz (Tel. 0341/1233422). Die Mitarbeiter dort sind verpflichtet, entsprechenden Hinweisen nachzugehen.

Bäume und Sträucher, Hecken und Fassadengrün werden weiterhin überall in Leipzig dem wachsenden Bauboom zum Opfer fallen. Und wer seine Freude an Pappeln hat, sollte schnell noch ein paar Fotos von ihnen machen. Es werden immer weniger.

Siehe auch: Baumrecht, Baumkappungen

Quelle: http://archiv.bund-leipzig.de/themen_und_projekte/naturschutz/baumschutz/baum_ab_gesetz/