BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Kurze Südabkurvung

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Jeder Flughafen wird mittels Flugverfahren an das internationale Luftstraßennetz angebunden.
Im Hinblick auf Beteiligung und Rechtsschutzmöglichkeiten von Anwohnern und Umweltverbänden bestehen bei der Festlegung von Flugrouten erhebliche Defizite, die vor allem daraus resultieren, dass diese Flugverfahren bei Anlegung und Ausbau von Flughäfen nicht verbindlich festgelegt werden. Es kommt deshalb häufig vor, dass im Ausbauverfahren für einen Flughafen andere Flugrouten angenommen werden, als später vom hierfür zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt werden. Für die Betroffenen aber auch für Natur und Landschaft führt dies zu Beeinträchtigungen, über die ohne Beteiligung der Betroffenen entschieden wird und die zumeist nicht zureichend untersucht wurden. Die Menschen können sich deshalb nicht angemessen auf einen Flughafenausbau einstellen.

Der Flughafen Leipzig/Halle ist von dieser Problematik direkt betroffen. Die sog. kurze Südabkurvung ist ein Flugverfahren, das u.a. über das FFH- und SPA-Gebiet Leipziger
Auenwald in niedriger Höhe führt. Beim Ausbau des Flughafen war noch behauptet worden,
dass das Stadtgebiet von Leipzig weiträumig umflogen werden soll, eine Beeinträchtigung von NATURA-2000-Gebieten im Leipziger Auwald war den Verfahrensunterlagen nicht zu entnehmen.

Seit 2009 fliegen regelmäßig ca. 2.000 Flugzeug pro Monat über den Leipziger Auenwald und
das Stadtgebiet, ohne dass dies zuvor im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht worden wäre, wie es das geltende Recht vorsieht. .

Die BUND Regionalgruppe Leipzig begrüßt deshalb die von der Grünen Liga gegen die Festlegung der kurzen Südabkurvung geführte Klage. Nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen noch in seinem Urteil vom 09. Mai 2012 eine Klagerecht verneint hatte,
hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19.12.2013 den anerkannten Umweltvereinigungen eine Recht auf Beteiligung an der Festlegung von Flugverfahren zuerkannt, soweit diese einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bedürfen. Dies ist als wichtige Verbesserung der Einwirkungsmöglichkeiten der Umweltverbände im Luftverkehrsrecht zu bewerten.



Quelle: http://archiv.bund-leipzig.de/themen_und_projekte/flughafen/kurze_suedabkurvung/