14. September 2015
BUND Leipzig fordert besseren Schallschutz am Flughafen Leipzig/Halle
Der BUND Leipzig fordert die Stadt auf, sich stärker als bisher für einen guten baulichen Schallschutz an den Wohngebäuden der lärmbetroffenen Flughafenanwohner einzusetzen. Ihre Situation erachtet er als prekär, da entgegen den Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Flughafen auch noch für Flüge in der Nacht ausgebaut wurde.
Der BUND Leipzig sieht es als moralische Verpflichtung der FLHG und deren Anteilseigner, aber auch der Hauptnutzer des Flughafens, die betroffenen Menschen mit den bestmöglichen baulichen Schallschutzmaßnahmen zu versorgen. Martin Hilbrecht, Vorsitzender des BUND Leipzig, kritisiert die bisherigen Maßnahmen als unzureichend:
„Es bestehen Zweifel, dass das dem passiven Schallschutz zugrunde liegende DLR-Konzept für eine akzeptable Schalldämmung der Schlafräume sorgt. Das Schutzgebiet ist zwar groß, aber viele Betroffene innerhalb des Gebietes haben nur Lüfter oder Rollladenkästen erhalten, hingegen keine Schallschutzfenster oder Dämmung an den Wänden. Ein Teil der Betroffenen hat trotz Antragstellung noch gar keinen Schallschutz erhalten, da es offenbar Schwierigkeiten bei der Abwicklung der Schallschutzanträge gibt. Über das Bündnis der Bürgerinitiativen für eine lebenswerte Zukunft am Flughafen Leipzig/Halle, das der BUND aktiv unterstützt, erfahren wir von zahlreichen Missständen. Nachdem nun der zuständige Landtagsausschuss einen Antrag auf Verbot nächtlicher Triebwerksprobeläufe abgelehnt hat, rechnen wir in den nächsten Monaten mit einer Genehmigung der Probeläufe im Freien. Unabhängig davon, dass wir eine solche Genehmigung für inakzeptabel halten, verschärft sie die Dringlichkeit der Verbesserung des Schallschutzes.“
Der BUND Leipzig sieht hier nicht nur die FLHG und die Aufsichtsbehörden verpflichtet, für rasche Abhilfe zu sorgen. Auch die Stadt Leipzig und die Gemeinden haben eine Verantwortung gegenüber ihren Bürgern. Franziska Heß, Stellvertretende Vorsitzende des BUND Leipzig, über Notwendigkeit und Möglichkeit der Unterstützung:
„Das Fazit der betroffenen Anwohner zehn Jahre nach der Planfeststellung des Flughafens ist eindeutig. Das Versprechen, dass alle Betroffenen so mit Schallschutz versorgt werden, dass sie nicht nachts durch Fluglärm aufwachen, wurde gebrochen. Angesichts des den Schutzbestimmungen zugrunde liegenden DLR-Konzepts, das für alle quasi ein groß angelegter Feldversuch war, besteht hier dringender Anlass zur Überprüfung. Die Stadt Leipzig und die Gemeinden sollten an Musterobjekten prüfen, wie hoch die nächtliche Lärmbelastung in den Innenräumen bei den schallgeschützten Objekten tatsächlich ist. Das wieder aufgenommene Dialogforum sollte genutzt werden, um insbesondere bei der Dimensionierung der baulichen Schutzmaßnahmen erheblich nachzubessern. Das Beispiel des Flughafens Berlin zeigt, dass anspruchsvoller Schutz möglich und einem Flughafenbetreiber auch zumutbar ist. Hierfür könnten sich die Stadt Leipzig und die betroffenen Gemeinden gemeinsam einsetzen, da allen Hochbelasteten geholfen werden kann, ohne Betroffenheiten an anderen Stellen zu verursachen. Die hiermit verbundenen Kosten wären im Verhältnis zu den Bau- und Betriebskosten des Flughafens gering, der Beitrag zur Akzeptanz des Flughafens in der Region hingegen erheblich. Deshalb fordern wir die Politik auf, sich für einen bestmöglichen Schallschutz der Anwohner einzusetzen.“
Das Ziel, den Nachtschlaf der Anwohner trotz Nachtflugs nicht zu stören, könne nur erreicht werden, wenn die bisher für die Innenräume geltenden Schutzziele verbessert werden. Das bisher geltende Konzept beruht auf dem Stand der Lärmwirkungsforschung von vor über zehn Jahren. Die neueren Studien belegen, dass vor allem nächtlicher Fluglärm gesundheitsgefährdend ist und dies zudem bei geringeren Lärmwerten als bisher angenommen. Die hohe Nachtflugintensität am Flughafen Leipzig unterscheidet die Belastungssituation der Anwohner deutlich von der an anderen Flughäfen, sodass hier auch besondere Anstrengungen zu fordern sind. Dies beinhaltet die Notwendigkeit, das geltende System zu überprüfen, die Schutzziele für die Innenräume strenger zu fassen und Schallschutz großzügiger zu dimensionieren. Die Kosten sollten von der FLHG und den Hauptnutzern des Flughafens durch einen freiwilligen Fonds getragen werden. Sind diese hierzu nicht bereit, sollte die Landesdirektion von Amts wegen von den diesbezüglich laut Planfeststellungsbeschluss bestehenden Handlungsmöglichkeiten Gebrauch machen und im Wege des Teilwiderrufes des Planfeststellungsbeschlusses die Schutzauflagen verschärfen.
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