14. September 2015
		BUND Leipzig fordert besseren Schallschutz am Flughafen Leipzig/Halle
		    
		
		 
		 Der BUND Leipzig fordert die Stadt 	auf, sich stärker als bisher für einen guten baulichen 	Schallschutz an den Wohngebäuden der lärmbetroffenen 	Flughafenanwohner einzusetzen. Ihre Situation erachtet er als 	prekär, da entgegen den Empfehlungen des Sachverständigenrats für 	Umweltfragen der Flughafen auch noch für Flüge in der Nacht 	ausgebaut wurde. 
Der BUND Leipzig sieht es als 	moralische Verpflichtung der FLHG und deren Anteilseigner, aber auch 	der Hauptnutzer des Flughafens, die betroffenen Menschen mit den 	bestmöglichen baulichen Schallschutzmaßnahmen zu versorgen. Martin 	Hilbrecht, Vorsitzender des BUND Leipzig, kritisiert die bisherigen 	Maßnahmen als unzureichend:
„Es bestehen Zweifel, dass das 	dem passiven Schallschutz zugrunde liegende DLR-Konzept für eine 	akzeptable Schalldämmung der Schlafräume sorgt. Das Schutzgebiet 	ist zwar groß, aber viele Betroffene innerhalb des Gebietes haben 	nur Lüfter oder Rollladenkästen erhalten, hingegen keine 	Schallschutzfenster oder Dämmung an den Wänden. Ein Teil der 	Betroffenen hat trotz Antragstellung noch gar keinen Schallschutz 	erhalten, da es offenbar Schwierigkeiten bei der Abwicklung der 	Schallschutzanträge gibt. Über das Bündnis der 	Bürgerinitiativen für eine lebenswerte Zukunft am Flughafen 	Leipzig/Halle, das der BUND aktiv unterstützt, erfahren wir von 	zahlreichen Missständen. Nachdem nun der zuständige 	Landtagsausschuss einen Antrag auf Verbot nächtlicher 	Triebwerksprobeläufe abgelehnt hat, rechnen wir in den nächsten 	Monaten mit einer Genehmigung der Probeläufe im Freien. Unabhängig 	davon, dass wir eine solche Genehmigung für inakzeptabel halten, 	verschärft sie die Dringlichkeit der Verbesserung des 	Schallschutzes.“
Der BUND Leipzig sieht hier nicht nur 	die FLHG und die Aufsichtsbehörden verpflichtet, für rasche 	Abhilfe zu sorgen. Auch die Stadt Leipzig und die Gemeinden haben 	eine Verantwortung gegenüber ihren Bürgern. Franziska Heß, 	Stellvertretende Vorsitzende des BUND Leipzig, über Notwendigkeit 	und Möglichkeit der Unterstützung:
„Das Fazit der betroffenen 	Anwohner zehn Jahre nach der Planfeststellung des Flughafens ist 	eindeutig. Das Versprechen, dass alle Betroffenen so mit 	Schallschutz versorgt werden, dass sie nicht nachts durch Fluglärm 	aufwachen, wurde gebrochen. Angesichts des den Schutzbestimmungen 	zugrunde liegenden DLR-Konzepts, das für alle quasi 	ein groß angelegter Feldversuch war, besteht hier dringender Anlass 	zur Überprüfung. Die Stadt Leipzig und die Gemeinden sollten an 	Musterobjekten prüfen, wie hoch die nächtliche Lärmbelastung in 	den Innenräumen bei den schallgeschützten Objekten tatsächlich 	ist. Das wieder aufgenommene Dialogforum sollte genutzt werden, um 	insbesondere bei der Dimensionierung der baulichen Schutzmaßnahmen 	erheblich nachzubessern. Das Beispiel des Flughafens Berlin zeigt, 	dass anspruchsvoller Schutz möglich und einem Flughafenbetreiber 	auch zumutbar ist. Hierfür könnten sich die Stadt Leipzig und die 	betroffenen Gemeinden gemeinsam einsetzen, da allen Hochbelasteten 	geholfen werden kann, ohne Betroffenheiten an anderen Stellen zu 	verursachen. Die hiermit verbundenen Kosten wären im Verhältnis zu 	den Bau- und Betriebskosten des Flughafens gering, der Beitrag zur 	Akzeptanz des Flughafens in der Region hingegen erheblich. Deshalb 	fordern wir die Politik auf, sich für einen bestmöglichen 	Schallschutz der Anwohner einzusetzen.“
Das Ziel, den Nachtschlaf der Anwohner 	trotz Nachtflugs nicht zu stören, könne nur erreicht werden, wenn 	die bisher für die Innenräume geltenden Schutzziele verbessert 	werden. Das bisher geltende Konzept beruht auf dem Stand der 	Lärmwirkungsforschung von vor über zehn Jahren. Die neueren 	Studien belegen, dass vor allem nächtlicher Fluglärm 	gesundheitsgefährdend ist und dies zudem bei geringeren Lärmwerten 	als bisher angenommen. Die hohe Nachtflugintensität am Flughafen 	Leipzig unterscheidet die Belastungssituation der Anwohner deutlich 	von der an anderen Flughäfen, sodass hier auch besondere 	Anstrengungen zu fordern sind. Dies beinhaltet die Notwendigkeit, 	das geltende System zu überprüfen, die Schutzziele für die 	Innenräume strenger zu fassen und Schallschutz großzügiger zu 	dimensionieren. Die Kosten sollten von der FLHG und den Hauptnutzern 	des Flughafens durch einen freiwilligen Fonds getragen werden. Sind 	diese hierzu nicht bereit, sollte die Landesdirektion von Amts wegen 	von den diesbezüglich laut Planfeststellungsbeschluss bestehenden 	Handlungsmöglichkeiten Gebrauch machen und im Wege des 	Teilwiderrufes des Planfeststellungsbeschlusses die Schutzauflagen 	verschärfen.
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