27. April 2012

Bebauungs-Plan Nr. 384 "Westlich vom Cottaweg"

Sehr geehrte Damen und Herren,


vielen Dank für die Beteiligung am oben genannten Verfahren.


Bereits im Vorfeld hat sich die B.U.N.D. Regionalgruppe Leipzig mit den betreffenden Unterlagen zum Verfahren vertraut gemacht. Auch im Hinblick auf die bereits seit mehr als einem Jahr bestehende positive informelle Zusammenarbeit mit dem Hauptnutzer der in Rede stehenden B-Plan-Fläche, dem RasenballSport Leipzig e.V., wurden vereinsex- und -intern zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens zahlreiche Punkte diskutiert und Ergänzungen/Forderungen formuliert, die wir Ihnen hiermit übermitteln wollen.


Unserer Ansicht nach lassen sich mit kooperativen Gesprächen und einem umfassenden Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten (Stadtverwaltung, RB Leipzig, breite Teile der Umweltverbände) Lösungen erzielen, die allen Ansprüchen gerecht werden und auch solcherart kommuniziert werden können.


Folgende Punkte sind für den BUND dabei als wesentlich zu erachten:


  • Eindeutig definieren, wie der UVS-Verpflichtung inkl. FFH-VP nachgekommen wird. Dies war eine wichtige Festlegung zwischen Vereinen, RBL und Stadtverwaltung zum früheren Planungsstand im Februar 2011.
  • Erweiterung des Untersuchungsgebiets um das Elsterbecken. Beachtet werden sollten hier die Schwemminseln (und deren Initiale) bzw. das Gewässer selbst unter Biotopverbundaspekten für gewässergebundene Arten sowie als Leitstruktur für Vögel und Fledermäuse: Untersucht werden sollten hier die Lärm- und Lichtauswirkungen; wichtig ist dabei auch die Erfassung der Herpetofauna sowie der Säuger.
  • Korrekte Darstellung der verschiedenen Schutzgebiete im Text und in den Karten. Zu beachten ist, dass der Gehölzstreifen östlich des Cottawegs vollständig im LSG und SPA-Gebiet liegt und teilweise als Kulturdenkmal (Heinrich-Heine-Park) geschützt ist. Hieraus ergibt sich die Forderung, die im Gestaltungsplan zu erkennenden Sichtachsen zu streichen, weil ein aktives „Freihalten“ dieser Achsen im SPA-Gebiet aus rein ästhetischen Gründen untersagt ist.
  • Unbedingte Verstärkung der Bemühungen, den Ausgleich vor Ort bzw. im benachbarten Auwald zu erreichen und keinesfalls auf Flächen, die keinen räumlichen Bezug zum Eingriffsort haben. Ziel der Maßnahmen muss sein, den landseitigen Biotopverbund zu verstärken. Das bedeutet, dass das Motodrom in die perspektivische Planung mit einbezogen werden muss; an dieser Stelle sollte nach dem Auslaufen des Pachtvertrags von vornherein keine Verlängerung möglich werden, sondern das Renaturieren anstehen. Perspektivisch sollte zudem ebenfalls über eine Renaturierung des Geländes Kleinmesse nachgedacht werden. Hier ist ganz allgemein zu betrachten, dass die Kleinmesse in ihrer derzeitigen Form und hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung Zweifel an der Zukunftsfähigkeit am Standort schürt. Im Interesse der Nutzer und des Schaustellergewerbes, sowie der Natur sollten die Überlegungen zu einer Verlegung der Kleinmesse an einen anderen Ort intensiviert werden.
  • Hinsichtlich der geplanten 250 Stellplätze im Bereich nördlich des Straßenbahnhofes setzen wir uns dafür ein, dass diese Anlage nicht geschaffen wird, sondern das Gelände wie in Variante 1 beschrieben komplett renaturiert wird um den Biotopverbund an dieser Stelle maßgeblich zu stärken. In den Gesprächen mit RB Leipzig ist deutlich geworden, dass RB Leipzig selbst an diesen Stellplätzen überhaupt kein Interesse hat und eine Renaturierung ebenfalls begrüßt. Eine weitere Nutzung dieser anzulegenden Stellplätze für das ehemalige Zentralstadion kommt gleichfalls nicht in Betracht, da hier der Fußweg zum Stadion mehr als 500 m beträgt und damit eine Einbeziehung in Hinblick auf § 49 SächsBO ausscheidet. Für eine allenfalls temporäre Nutzung durch die Kleinmesse erscheint dieses Gebiet und die vorhandene Möglichkeit den Biotopverbund maßgeblich zu stärken als zu wertvoll. Hinzukommt, dass sich die Verkehrssituation im Knotenbereich Jahnallee bei Singulärereignissen deutlich verschärfen würde. Wir fordern daher ausdrücklich eine Streichung dieser Anlage und die dadurch mögliche Entsiegelung und spätere Renaturierung der Fläche und anschließend auch des südlichen Abschnitts der Erich-Köhn-Straße. Dies hat vor allem den Grund, dass der Biotopverbund an dieser Stelle unbedingt zu verstärken ist. Einen irgendwie gearteten Ausbau der Erich- Köhn Straße in diesen Teil lehnen wir strikt ab. Dabei ist auch zu beachten, dass bereits bislang kein zukunftsfähiges Verkehrskonzept besteht. Eine Erweiterung der Erich- Köhn Straße zur neuen Stellplatzanlage würde die Situation im Kreuzungsbereich weiter verschärfen und hätte Folgewirkung insbesondere hinsichtlich der angrenzenden Bebauung im Bereich des sog. Capa Hauses.


Bitte beteiligen Sie uns am weiteren Verfahren und senden Sie uns das Abwägungsprotokoll nach § 57 SächsNatSchG zu.


Mit freundlichen Grüßen


Jürgen Kasek, Vorsitzender





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