10. Mai 2013
RG Leipzig: Äußerung im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. BauGB sowie als Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs.1 BauGB
Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung Schrott Wetzel GmbH" wird in der vorliegenden Form abgelehnt.
Begründung: Ausweislich der Planunterlagen ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle für die Trockenlagerung von Kupolschrott und Spänen für den Erhalt der Konkurrenzfähigkeit für den bereits ansässigen Schrottplatzbetrieb von Bedeutung.