28. August 2015

Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebekstraße“

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. und die Regionalgruppe Leipzig bedanken sich für die Beteiligung im vorliegenden Verfahren und nehmen wie folgt Stellung:

Gegen den Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebekstraße“, bestehen aus Sicht des BUND Einwände bezüglich des zur Fällung vorgesehenen Baumbestandes.
Wir begrüßen die Festsetzung der Nachbepflanzung und der extensiven Dachbegrünung, jedoch positionieren wir uns ablehnend gegenüber der ausgeprägten Baumfällungs-Maßnahmen und erachten die im Zuge des Bebauungsplanes festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB als unzureichend. Die Fällung aller sich auf dem Grundstück befindlichen 27 Bäume mit einer Gesamtkronenfläche von ca. 550m² wirken sich belastend auf die ohnehin schon ungünstige klimatische Situation im Plangebiet aus. Die Fällung der Bäume Nr. 1-12 und 14 erachten wir als unnötig, da diese nicht überbaut werden sollen und die grundsätzliche Möglichkeit einer Erhaltung besteht. Hier ist § 13 BNatSchG zu beachten, wonach erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden sind. Wir weisen darauf hin, dass die Vermeidung und der Ausgleich von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts im Rahmen der Abwägung gem. § 1a Abs. 3 i. V. m. § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind. Ein Gesamtausgleich der entstehenden Baum- und Bodenverluste durch Fällungen im gesamten Plangebiet und Abtragungen der Hochebene im westlichen Teil des Grundstückes kann durch die Neuanpflanzung von insgesamt 9 Laubbäumen und Sträuchern nicht ausreichend ausgeglichen werden. Die Hochebene im westlichen Teil des Grundstücks, die zur Zeit eine Rasenfläche darstellt, bietet Versickerungsfläche und die zahlreichen Bäume, wie bereits in 7.2.1 der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt, Feuchtigkeitsbindung, -regulierung, CO2-Bindung in einer stark befahrenen Gegend, sowie viele weitere positive Eigenschaften. In der Gesamtbilanz werden also 18 mittelkronige Bäume entfernt und eine versickerungsfähige Bodenfläche teilversiegelt. Ein Ausgleich solch enormer Umwelteinbußen durch eine extensive Dachbegrünung von 1.055m² scheint vor diesem Hintergrund nicht plausibel, zumal dort keine weiteren Bäume angepflanzt werden können und diese auch nicht den Fähigkeiten von Boden gleich kommt. So gehen wichtige klimastabilisierende Eigenschaften nachhaltig verloren. Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ist im Planwert höher als im Bestand. Dieses Ergebnis überrascht, da mit dem Vorhaben ein höherer Versiegelungsgrad erzielt wird, zum Ausgleich jedoch größtenteils eine Dachbegrünung vorgenommen wird, die die verlorengegangenen Funktionen von unversiegelten Flächen mit (bspw. Versickerung von Niederschlagswasser) nicht angemessen kompensieren kann.

Vor dem Hintergrund der erläuterten Tatsachen fordern wir somit eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs, der den größtmöglichen Erhalt der Bäume im Sinne des Vermeidungsprinzips vorsieht, die sich im Randbereich des Plangebietes befinden. Der Bebauungsplanentwurf in seiner derzeitigen Fassung wird abgelehnt

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Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer




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