8. September 2015

Bebauungsplan „Wohngebiet Herrmann-Müller-Straße“, 1. Änderung Hier: Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e.V. bedankt sich für die Beteiligung im vorliegenden Verfahren und nimmt wie folgt Stellung:

Aus unserer Sicht bestehen folgende Einwände gegen das Vorhaben:

Aus dem Umweltbericht geht hervor, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes beeinträchtigende Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturhaushaltes und somit auch auf das Schutzgut Mensch hat. So geht mit dem Bebauungsplan der vollständige und dauerhafte Biotopverlust (vgl. Umweltbericht: 4.2) und der vollständige Verlust von Bodenfunktionen und der Grundwasserneubildung einher (vgl. Ebd.: 4.3). Die klimatischen Funktionen im Baugebiet werden beeinträchtigt (vgl. Ebd.: 4.4) und die Entfernung von Grünstrukturen zieht den Verlust von Elementen nach sich, die zur Verbesserung des Landschaftsbildes beitragen (vgl. Ebd.: 4.5). Wir kritisieren die im Umweltbericht nicht enthaltene Artenkartierung, die durch eine mehrmalige Begehung des Plangebietes vorgenommen hätte werden müssen (vgl. Ebd.: 3.3.4). Diese ist wichtige Voraussetzung für die Einschätzung der erforderlichen Ausgleichsbilanzierung und gff. CEF-Maßnahmen.

Im Zuge genannter Auswirkungen ist die Ausgleichsfläche zur Kompensation der Eingriffe auf der Teilfläche des Flurstücks 1/20 der Gemarkung Cröbern zu begrüßen, jedoch sprechen wir hier von einer der Sukzession zu überlassenden Fläche, die sich gegenwärtig bereits in eben diesem Zustand der freien Sukzession befindet. Es bedarf lediglich einer Festsetzung des Sukzessionsgebietes. Eine Maßnahme zum Ausgleich erfordert hingegen die ökologische Aufwertung einer Fläche, die in diesem Fall nicht gegeben ist. In Folge der angezweifelten Geeignetheit der Ausgleichsmaßnahme empfehlen wir zusätzliche Maßnahmen zur Entsiegelung als Gegenwert der Versiegelung im Plangebiet.
Die Begründung zur Satzung sieht die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche am Nordrand des Plangebietes vor. Die Gebietsbegehung zieht in diesem Punkt Zweifel nach sich, da der nördliche Teil des Gebiets bereits bebaut ist.

Wir fordern somit eine Überarbeitung des Entwurfes, die eine Ausweitung der Ausgleichsmaßnahme, eine ordentliche Artenkartierung und die Festsetzung der geplanten öffentlichen Grünfläche beinhaltet.

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Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer




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