22. Dezember 2016
Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Landesverband Sachsen e.V. und die Regionalgruppe Leipzig bedanken sich für die Beteiligung in o.g. Verfahren und geben hierzu folgende Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ab:
Der BUND verweist darauf, dass die Änderung des Flächennutzungsplans der Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung unterliegt. Daher sind im weiteren Verfahrensverlauf ein Umweltbericht zu erstellen und die Umweltbelange zu ermitteln und Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen der Umwelt vorzusehen.
Zu den einzelnen Änderungsvorhaben:
Änderungsbereich 1.1
Der beabsichtigten Änderung wird zugestimmt. Die aus der bisherigen Planung herausgenommene Fläche des alten Wasserwerkes wird als Grünfläche und besonders geschütztes Biotop ausgewiesen.
Änderungsbereich 1.2
Der Änderung wird nicht zugestimmt. Es handelt sich bei dem betreffenden Gebiet um eine Grünfläche mit Spielplatz. Zudem ist dort kleinteilig eine Wohnnutzung vorhanden, die im Vergleich zur Grünanlage, den kleineren Teil der Nutzung des Gebietes ausmacht. Bei der beabsichtigten Ausweisung einer Wohnbaufläche ist der Erhalt der Grünanlage nicht gesichert. Deshalb ist die Fläche als Grünfläche auszuweisen, da der Bereich wahrscheinlich kleiner als 1 ha ist und somit der umliegenden Nutzung zuzuordnen ist (umgebende Nutzung: Grünflächen- und Kleingartennutzung). Die Wohnnutzung genießt Bestandsschutz, ist also bei einer Grünflächen-Ausweisung planungsrechtlich gesichert.
Änderungsbereich 1.3
In dem Bereich wird die Ausweisung einer Wohnbaufläche beabsichtigt. Da derzeit laut Änderungsbegründung vor allem Handwerksbetriebe vorhanden sind, ist eine Ausweisung einer Wohnbaufläche fragwürdig. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Parthe und einem NATURA-2000-Gebiet sowie Landschaftsschutzgebiet, ist dieser Änderungsbereich einer eingehenden Untersuchung der Umweltbelange und deren Beeinträchtigungen im Rahmen des Umweltberichtes zu unterziehen.
Änderungsbereich 1.5
Es wird beabsichtigt, den Bereich der Wochenendhäuser neben der Autobahn als Fläche für die Landwirtschaft festzusetzen. Hier könnte jedoch die Fläche geeigneter als Grünfläche festgesetzt werden, da die Nutzung zur Landwirtschaft auch auf lange Sicht ausgeschlossen ist und die Flächen sich geeigneter in den Grünstreifen entlang der Parthe anfügen könnten. Die vorhandene Bebauung genießt jedoch Bestandschutz.
Änderungsbereich 1.6
Es wird beabsichtigt, die sog. „Wohngebietsvariante aus der Darstellung des Flächennutzungsplans entfallen zu lassen. Das führt zu einer wesentlichen Festlegung auf die sog. „Bahnvariante“ für die Verwirklichung des Mittleren Rings durch den Flächennutzungsplan, die einer eingehenden Untersuchung im Rahmen der Umweltprüfung zu unterziehen ist. Der BUND lehnt den Bau einer neuen Verbindungsstraße in diesem Bereich ab, da sie erhebliche Beeinträchtigungen des Biotopverbunds als auch gesetzlich geschützter Biotope nach sich ziehen würde und auch keine Entlastungen des innerstädtischen Verkehrs herbeiführen vermag. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Bereich bereits nach den Angaben des Stadtentwicklungsplans Verkehr, durch die Schließung des Autobahnrings entlastet wird und mit einer Zunahme des Verkehrsaufkommens zukünftig nicht gerechnet wird.
Änderungsbereich 1.7
Der Änderung wird zugestimmt. Ein Bedarf an der Ortsumgehung ist nicht gegeben und hätte zudem erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern zur Folge.
Änderungsbereich 1.8
Der BUND begrüßt die Rücknahme des Untersuchungsrahmens für den Anschluss der Herzklinik. Nach gegenwärtigen Kenntnisstand werden die Varianten A2 und B4 favorisiert, so dass die vom BUND als abgelehnten Varianten A3 und B6 nicht mehr weiter verfolgt werden sollten (siehe Stellungnahme des BUND vom 13.12.2013).
Änderungsbereich 1.10
Der beabsichtigten Verbreiterung der Wohnbaufläche wird nicht zugestimmt. Der Standort besitzt laut Begründung keine geeignete Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und besitzt zudem eine wichtige Funktion für das innerstädtische Klima als Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiet. Eine planungsrechtliche Änderung ist daher nicht erforderlich. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Weißen Elster ist weiter eine Hochwassergefährdung anzunehmen. Zudem befindet sich ein SPA-Gebiet entlang der Weißen Elster, so dass der Standort im Rahmen der Ausweisung im Flächennutzungsplan einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.
Änderungsbereich 1.12
Die beabsichtigten Flächen für den Gemeinbedarf sind großzügig bestimmt worden. Die für die Schulnutzung vorgesehene Fläche geht weit über den Bereich hinaus, der in der Vergangenheit als Schule genutzt wurde. Hier ist eine detaillierte Begründung erforderlich, warum zusätzliche Flächen für die Schulnutzung erforderlich sind. Dabei sollte vor allem der nördliche Bereich der Parkanlage hinterfragt werden (hin zur Wurzener Straße), damit dieser Bereich auch zukünftig als Grünfläche erhalten wird.
Änderungsbereich 1.13
Nicht von der Hand zu weisen ist, dass der Standort über eine gute Autobahnverbindung verfügt und daher über gute Infrastrukturanbindung für Gewerbenutzung verfügt. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist jedoch die Feststellung fehlerhaft, dass keine schützenswerten Nutzungen im Umfeld des Standortes vorhanden sind, da Kleingärten die Fläche östlich umgeben. Daher ist die Bewertung neu vorzunehmen. Zudem ist zu bedenken, dass durch die beabsichtigten Grenzen des Gewerbegebietes der Biotopverbund zwischen den kleinteiligen Grünflächen zerstört wird, also geprüft werden sollte, ob durch eine Beschränkung der Fläche im Süden nicht weitere erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden können (zusätzlich zu der Beeinträchtigung durch Beseitigung der Vegetation im übrigen Bereich). Des Weiteren ist die Neuversiegelung durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen Umfang auszugleichen (und dies im Rahmen der Flächennutzungsplanung).
Wir bitten um Beteiligung am weiteren Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer