BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


22. Dezember 2016

Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Nr. 99.1 „Wohn- und Geschäftshaus Viertelsweg/Martin-Drucker-Straße“

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der BUND Landesverband Sachsen e. V. und die Regionalgruppe Leipzig bedanken sich für die Beteiligung zum o.g. Vorhaben und nehmen hierzu wie folgt Stellung:

Gegen den Bebauungsplanentwurf Nr. 99.1 bestehen keine erheblichen Bedenken und Einwände. Es werden jedoch eine kleinere Anpassungen der textlichen Festsetzungen gefordert (siehe dazu unten).

Begründung:

Es ist geplant, das vorhandene alte Kasernengebäude an der Ecke Martin-Drucker-Straße/Viertelsweg zu einem 7-stöckigen Wohnhaus mit Büroflächen im Erdgeschoss umzugestalten. Es handelt sich um ein Vorhaben, welches eine Umgestaltung eines bestehenden Gebäudes vorsieht. 

Im Zuge der Planung erfolgte eine zweimalige Begehung des Gebäudes um das Vorhandensein geschützter Tierarten auszuschließen. Der BUND rät an, ein Protokoll über die Begehung des Gebäudes den ausgelegten Planunterlagen anzufügen, mit dem Inhalt, wer die Begehung durchgeführt hat und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist. Andererseits kann eine fehlende Fachkunde und ein ungünstig gewählter Zeitpunkt für eine Begehung nicht ausgeschlossen werden.

Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind darüber hinaus zu ergänzen. Neben der bereits enthaltenen Festsetzung der Begrünung des Daches sollten sich weiterhin die zu pflanzenden Bäume in der textlichen Festsetzung wiederfinden (Anzahl und Standort). Daneben fehlt die vorgesehene ökologische Baubegleitung in den Festsetzungen. Dies ist in dem Bebauungsplanentwurf zu ergänzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer


Quelle: http://archiv.bund-leipzig.de/media/stellungnahmen/detail/artikel/stellungnahme-zum-bebauungsplanentwurf-nr-991-wohn-und-geschaeftshaus-viertelswegmartin-druck-2/